Das ausgefüllte Formular (PDF) muss an folgende Adresse gesendet werden:
Adresse:
- GIS Gebühren Info Service GmbH
- Postfach 1000, 1051 Wien
- per Fax: 05 0200 DW 300
- per E-Mail (als Beilage): kundenservice(at)gis.at
- Service-Hotline: 0810 00 10 80
Sie können das Formular per Post an die oben genannte Adresse oder eingescannt via E-Mail an kundenservice(at)gis.at senden, um die GIS-Abmeldung wirksam zu machen.
Kann man sich von GIS-Gebühren befreien lassen?
Ja, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Nur arbeitslos zu sein, reicht nicht aus, um keine Rundfunkgebühren mehr bezahlen zu müssen.
Folgende Voraussetzungen müssen zutreffen, um keine Gebühren zahlen zu müssen (ohne Abmeldung):
- Bezug von Arbeitslosengeld und geringes Haushaltsnettoeinkommen. Dieses Einkommen muss für eine Person unter 1.018,55 Euro und bei zwei Personen unter 1.527,14 Euro liegen.
- Umzug ins Ausland oder in einen Haushalt, der bereits Rundfunkgebühren bezahlt.
- Empfangsgeräte aus dem Haushalt entfernt.
Zudem besteht die Möglichkeit einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt zu beantragen.
GIS-Teilnehmernummer
Die zehnstellige GIS-Teilnehmernummer finden Sie auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsanweisung des Gebühren Info Service oder der Vorschreibung der Rundfunkgebühren. Diese Nummer wird auf dem Formular zur Abmeldung benötigt.
Bei nicht wahrheitsgetreuen oder unvollständigen Angaben am eingereichten Abmeldungsformular, wird eine Überprüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörde eingeleitet, was eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro nach sich ziehen kann.
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