Sie suchen nach einer Vorlage für ein Testament? Kostenlose Muster und Vorlagen finden Sie hier zum Herunterladen.

Niemand spricht gern darüber, dennoch gehört er zum Leben mit dazu: Der Tod. Wenn der Erbfall eintritt, sind die Erben erst einmal fassungslos vor seelischem Schmerz und Organisation von Beerdigung, Wohnungsauflösung und vielem mehr.

Doch wir wissen alle: Das Leben geht weiter. Ist die Nachlass Regelung nicht sauber im Vorfeld festgelegt, können Erbstreitigkeiten und unnötige Formalitäten den Erbberechtigten Schwierigkeiten bereiten. Genau deshalb ist es unglaublich wichtig, sich im Vorfeld vernünftig und rechtlich einwandfrei um die Erstellung eines gültigen Testamentes auseinander zu setzen.

Wir geben Ihnen hier wertvolle Tipps und Informationen, die Ihnen bei der Erstellung eines Testaments sicher helfen, sich in rechtliche Sicherheit zu begeben. Sie können bei uns außerdem diverse Vorlagen für Ihr Testament gratis downloaden. So nimmt die Erstellung Ihres Testaments schon einmal einen offiziellen und sauberen Charakter ein.

Was sollten Sie bei der Testament Erstellung beachten?

Ist die Erstellung eines Testaments Pflicht? Grundsätzlich müssen Sie in Österreich kein Testament aufsetzen. Wenn Sie auf die Testament Erstellung verzichten, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Ein Erbschein wird ohne vorhandenes Testament automatisch erstellt. Somit können die Nachlass Empfänger das Vermögen nach Erbschein aufteilen lassen.

Dennoch empfehlen wir , gerade bei komplizierten Vermögensverhältnissen, Immobilienvermögen im In- und Ausland oder bei Familienbetrieben unbedingt, Ihren letzten Willen schriftlich kund zu tun.

Wann ist es sinnvoll, ein Testament zu erstellen?

Hierfür gibt es natürlich kein Pauschalrezept. Die Erstellung eines Testaments sollte jedoch so früh wie möglich stattfinden. Schließlich kommt der Tod leider oft überraschend durch Unfall oder andere Vorkommnisse, die nicht vorhersehbar sind. Gerade wenn Sie ganz sicher in Ihrem Sinne für eine saubere Aufteilung Ihres Vermögens sorgen wollen, ist es nie zu früh für die Erstellung eines sauberen Testamentes. Schließlich kann jeder Mensch sein Testament beliebig oft verändern und der individuellen Lebenssituation anpassen.

Soll ich einen Notar oder Rechtsanwalt zu Rate ziehen?

Diese Frage können Sie sich nur selbst beantworten. Grundsätzlich ist ein Testament, dass Sie eigenhändig selbst verfassen und an einem sicheren Ort verwahren, voll rechtsgültig. Gerade bei komplizierten Vermögensverhältnissen oder bei Familienbetrieben ist es jedoch empfehlenswert, sich professionell beraten zu lassen. Bei so einer wichtigen Angelegenheit wie einer Testament Erstellung sollten einfach keinerlei Fehler passieren. Wenn Sie den Rat einer dritten Person einholen, die sich mit der Rechtslage auskennt, machen Sie nichts falsch.

Aufbewahrungsort des Testamentes

Ihr Testament muss sicher und gut auffindbar aufbewahrt werden. Warum empfehlen wir Ihnen dies? Jeder Erbempfänger, der beim Ausräumen der Wohnung das Testament schnell findet, kann es einfach schnell vernichten und damit wirkungslos machen. Gerade, wenn dem Leser der Inhalt des Dokumentes nicht gefällt, ist es leicht, dass Ihr Wille unbeachtet bleibt.

Wir empfehlen Ihnen, wenn Sie ein Testament verfassen, die Erbberechtigten gemeinsam über Ihren letzten Willen zu informieren. Sagen Sie Ihren Kindern und weiteren Erben auch, wo Sie das Testament aufbewahren.

Sie möchten ein Gespräch im Vorfeld vermeiden? Dann können Sie das Testament dem Nachlassgericht übergeben, es wird bei Eintritt des Todes automatisch beachtet. Den gleichen Effekt erfüllt das Testament, wenn Sie es ins Testamentsregister eintragen lassen. So bleibt Ihr letzter Wille auf alle Fälle nicht ohne Folgen.

Wie teuer ist es, wenn ich juristischen Rat einhole?

Viele Rechtsanwälte bieten ein kostenloses Erstgespräch an. Je nach Aufwand und Beratungsleistung wird ein Stundensatz oder ein Betrag, nach der Höhe der bestehenden Summe der Erbschaft berechnet. Diese Frage ist also keinesfalls hier zu klären. Sie wissen selbst, wie Ihre Familien- und Vermögensangelegenheiten anzusiedeln sind.

Wenn Sie Ihr verfasstes Testament auch ohne juristische Kosten ins Testamentsregister der österreichischen Notariatskammer eintragen lassen, so fallen einmalige Gebühren an.

Das eigenhändige Testament

Das Testament muss von dem Menschen, der es erstellt, also dem Testator eigenhändig von Hand geschrieben und unterzeichnet werden. Die Worte "Mein letzter Wille" signalisieren klar, um was es geht. Optional können Sie Tag und den Ort der Erstellung mit angeben. Wir sprechen hier klar die Empfehlung aus, diese Daten mit in Ihr Testament aufzunehmen.

Warum? Sind mehrere Testamente vorhanden, weil sich beispielsweise die familiären Verhältnisse verändern, findet nur das zuletzt erstellte Testament seine Gültigkeit.

Bedenken Sie, dass im Laufe eines Lebens viele neue Situationen eintreten. Scheidungen oder ungeklärte Familiensituationen verändern sich. Ihre Enkel heiraten oder geraten selbst in eine Notlage. Genau solche Situationen können Sie immer wieder neu überdenken und in Ihr Schriftstück des Testaments mit aufnehmen. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollten Sie also jedes Testament mit Ort und Datum versehen.

Maschinell erstellte Testamente sind zurecht nicht gültig. Mit unserem Auswahlmöglichkeiten an Downloads allerdings bieten wir Hilfe mit einer guten Form für die Erstellung Ihrer Nachlassregelung.

Fremdhändiges Testament - neue Regelung

Im Jahr 2015 kam wegen einer Erbrechtsreform in Österreich für die Erstellung beim Testament, das Sie nicht selbst verfassen, zu erheblichen Veränderungen. Dieser Fall tritt zum Beispiel ein, wenn der Testator selbst nicht mehr gesundheitlich in der Lage ist, selbst ein rechtlich einwandfreies Testament zu verfassen.

Bitte halten Sie sich an diverse Formvorschiften ganz genau, da das fremdhändige Testament sonst komplett ohne Wirkung bleibt. Auf alle Details wird hier nicht eingegangen. Als Beispiel sei lediglich erwähnt, dass das fremdhändige Testament vor drei fähigen Zeugen durch den Verfügenden eigenhändig unterschrieben werden muss.

Wer einen hohen Vermögenswert zu verteilen hat oder in komplizierten Familienverhältnissen lebt, sollte sich auf alle Fälle juristischen Rat einholen. Jeder, der aus Kostengründe hier am falschen Ende spart, läuft Gefahr darin, dass das Vermögen nicht in seinem Sinne aufgeteilt wird.

Fazit

Mit der Erstellung eines rechtlich sauberen Testamentes sollten Sie nicht länger warten. Sie können dabei nur gewinnen, wenn Sie ein Gutes Gefühl haben, dass Ihr Erbe absolut in Ihrem Sinne des letzten Willens aufgeteilt wird. Ihre Familie wird es Ihnen danken.

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Autor:

Daniel Herndler ist Autor und Experte zu Themen, wie Business, Finanz und Arbeitnehmer in Österreich, und stellt alle Informationen und Inhalte, sowie kostenlose Vorlagen in Word und PDF in einfacher Sprache zur Verfügung.

Stand: 04/2024