Wer von uns kommt nicht immer wieder einmal in die Situation, dass wir jemanden bevollmächtigen müssen, in unsrem Sinne und in unsrem Namen zu handeln? Ganz egal, ob Sie aufgrund einer Krankheit oder einer unvorhergesehen Abwesenheit eine Ihnen vertraute Person bevollmächtigen, oder ob Sie eine Vollmacht vorbereiten: Die private Vollmacht weist fast immer ähnliche Regeln zur Einhaltung der Form auf.
Um Ihnen im Bedarfsfall die Auswahl der richtigen Vollmacht zu erleichtern, finden Sie hier viele wertvolle Informationen und Tipps, die bei der Erstellung einer Vollmacht von Bedeutung sind. Sie können hier problemlos zu den gängigsten Themen eine Vorlage downloaden, ausfüllen und ausdrucken. Viele Themen sind dadurch schnell in ihrer Angelegenheit abzuwickeln.
Vorlagen für Vollmachten ohne Notar
Auch Sie müssen nicht unnötige Anwalts- und Notargebühren auf sich nehmen, wenn Sie gängige Vollmachten erteilen möchten. Meist beauftragen wir ohnehin uns vertraute Personen mit der Abwicklung einer Angelegenheit. Dennoch muss die erteilte Vollmacht hieb- und stichfest sein und alle rechtlichen Notwendigkeiten erfüllen.
Wichtig: Das muss eine Vollmacht enthalten
Bestimmte Vollmachten müssen Sie von einem Notar beglaubigen lassen. Gerade wenn es um Immobilienangelegenheiten geht, reicht eine einfache Form der Vollmacht, wie Sie diese hier finden, nicht aus. Grundsätzlich jedoch müssen in jeder Vollmacht folgende Punkte klar dargestellt werden.
Wer bevollmächtigt eine andere Person?
Sie geben den vollen Namen, die Anschrift und sicherheitshalber das Geburtsdatum (Geburtsnamen und Geburtsort) der Person an, die die Vollmacht erteilt. Achten Sie vor allem auf die Grammatik und das Format. Schreiben Sie dazu idealerweise in Blockform (in Microsoft Word).
Wer wird bevollmächtigt?
Hier ist die zu handelnde Person genau zu klassifizieren. Hier geben Sie die genauen Daten des Bevollmächtigten an, wie Sie diese beim Vollmachtgeber erfassen.
Angabe der Sache, die abzuwickeln ist
Möglichst genau und in Kurzform sollten Sie hier beschreiben in welcher Angelegenheit der Bevollmächtigte genau handeln darf. Bitte vermeiden Sie pauschale Formulierungen, die nicht klar zuzuordnen sind. Hier liefern wir Ihnen Beispiele, wie genau Sie eine Angelegenheit formulieren sollten.
Nein: "Herr Müller ist, wegen meiner Krankheit dazu befugt, alle Anträge auf Kostenzuschüsse bei meiner privaten Krankenversicherung einzureichen, bis ich wieder gesund bin."
Ja: "Herr Müller (Adresse, Geburtsdaten) wird von mir, da ich in der Kalenderwoche XY im Krankenzustand bin, heute bevollmächtigt, den Kostenzuschuss XY für die anstehende Rehabilitationsmaßnahme in der Reha XY im Anschluss an diesen Krankenhaus Aufenthalt bei der privaten Krankenkasse XY einzureichen."
Die Unterschrift
Die Unterschrift stellt die Vollendung jeder Vollmacht dar. Am besten unterschreiben Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer neben der Angabe dieser beiden Worte beide die erteilte Vollmacht. Wenn im Vorfeld alle Personendaten des Vollmachtgebers und Vollmachtnehmers dargestellt wurden, ist dies neben der Unterschrift nicht mehr nötig. Ansonsten bitte nochmals klar mit den persönlichen Daten neben der Unterschrift deklarieren.
Ort und Datum
Mit Ort und Datum muss jede individuelle Vollmacht versehen werden. Am besten stehen diese Angaben neben den Unterschriften beider beteiligten Vertragsparteien.
Die saubere Form
Natürlich ist jede handschriftliche, privat erteilte Vollmacht gültig. Alles, was nach einem sauberen Formular aussieht oder zumindest am Computer sauber geschrieben und ausgedruckt wurde, wirkt allerdings professioneller. Handschriftliche Notizen sind nicht immer lesbar.
Eine sauber maschinell geschriebene Vollmacht kann außerdem immer wieder verwendet und auf andere Personendaten abgeändert werden. Bitte arbeiten Sie bei der Erteilung einer Vollmacht sauber und in guter Form. Unsere Downloads helfen Ihnen schnell und einfach die richtige Vollmacht Vorlage für Ihr Anliegen auszufüllen und zu verwenden.
Für welche Arten von Geschäften können sie eine Vollmacht erteilen?
Grundsätzlich können Sie als Vollmachtgeber für alle Arten von privaten Geschäften eine Vollmacht erteilen. Beispielsweise gilt eine Vollmacht, Angelegenheiten bei Behörden zu regeln oder ein Auto zu kaufen oder verkaufen. Eine Vollmacht kann für Vereinsangelegenheiten oder zur Abwicklung von Finanzangelegenheiten dienen. Wichtig ist, eine private Vollmacht im Sachverhalt so klar wie möglich darzustellen.
Eine Generalvollmacht umfasst viele Arten von Geschäften. Je umfassender der Vollmachtgeber die erteilte Vollmacht verfasst, desto größer der Handlungsspielraum. Im Grundsatz sollten Sie darauf achten, nur eine Person zu bevollmächtigen, der Sie absolutes Vertrauen entgegen bringen.
Tipp: Eine Kopie des Personalausweises vom Geber der Vollmacht schadet nie, wenn Sie diese beilegen. Außerdem sollte sich der Bevollmächtigte stets ausweisen können, wenn er zur Abwicklung des Rechtsgeschäftes die Vollmacht vorlegt.
Private Vollmacht widerrufen
Alle Arten von Vollmachten, gerade alle privaten Vollmachen, sollten zeitlich befristet werden. Sie wissen als Vollmachtgeber nie, wann Sie selbst wieder handlungsfähig werden. Auch wenn Sie als Geber der Vollmacht den Bevollmächtigten sehr gut kennen und er ein naher Verwandter ist, sollten Sie grundsätzlich jedes Geschäft, das Sie betrifft, selbst abwickeln.
Rechtfertigen Sie sich beim Bevollmächtigten nicht über eine zeitliche Begrenzung. Vielmehr sollten Sie ihm danken, wenn er einmalig für Sie eine Angelegenheit abwickelt, weil Sie sich selbst dazu gerade nicht in der Lage befinden.
Habe Sie bereits eine Vollmacht ohne zeitliche Begrenzung erteilt? Dann können Sie diese nur wirkungslos machen, indem Sie diese entweder zerstören, zerreißen und damit ganz aus dem Verkehr ziehen, oder wenn Sie diese widerrufen.
Der Bevollmächtigte sollte Ihnen die Vollmacht nach Erledigung des Geschäftes zurück geben. Dann zerreißen Sie das Formular einfach und schaffen es aus der Welt. Wenn der Bevollmächtigte Ihnen die Vollmacht nicht zurück gibt oder Sie sogar vermuten, dass er die Vollmacht weiter zu einem unbekannten Zwecke ausnutzt, müssen Sie diese unbedingt widerrufen.
Wie funktioniert es? Der Widerruf muss beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden. Nach einer öffentlichen Bekanntgabe des Widerrufes von ca. vier Wochen ist die Vollmacht nicht mehr gültig. Ist der Widerruf öffentlich bekannt gegeben, kann sich eine andere Partei nicht auf die Vollmacht berufen. Man geht davon aus, dass diese die missbräuchlichen Verwendung gewusst haben muss.
Fazit
Um den Schaden so klein wie möglich zu halten, sollte der Vollmachtgeber so gut wie möglich alle betreffenden Stellen vom Widerruf der Vollmacht im Vorfeld informieren. Bitte überlegen Sie sich gut, wem Sie eine Vollmacht für welchen Zweck erteilen. Unsere gratis Vorlagen helfen Ihnen für dir Einhaltung der richtigen Form der Vollmacht.
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